Der Bau von Strassenfahrzeugen unterliegt in der DDR keinem Ueberwachungsorgan. Es gibt mit einigen Ausnahmen keine gesetzlich festgelegten Abnahmevorschriften fuer Schweissarbeiten an Strassenfahrzeugen. Nachdem im 1. Teil der Arbeit ( Schweisstechnik 27(1977) 11, S. 498-499) die Voraussetzungen und Ausfuehrungsklassen fuer die Instandsetzung und Neufertigung von Strassenfahrzeugen dargelegt wurden, befasst sich der 2. Teil mit den Moeglichkeiten des Schweissens an Kfz-Baugruppen. Die Baugruppen Karosserie, Aufbauelemente; Rahmen; Raeder (Felgen), Radaufhaengungen; Achsen; Federn, Federaufhaengungen; Kupplung, Kupplungseinrichtungen; Motor, Motoraufhaengung; Lenkung, Lenkungseinrichtungen und -vorrichtungen; Zugvorrichtungen; Kraftstoffbehaelter; Auspuffanlage; Bremsanlage und -elemente werden den Ausfuehrungsklassen zugeordnet. Es werden jeweils Reparaturhinweise unter Beruecksichtigung des Arbeits- und Brandschutzes gegeben. In Tabellen werden wichtige Standards fuer Strassenfahrzeuge, Angaben zur Vorbereitung einer Werkstoffanalyse und die in Frage kommenden ASAO- bzw. ABAO-Vorschriften aufgefuehrt. (BAM-DS)
Schweissen an Strassenfahrzeugen
Welding of road vehicles
Schweißtechnik, Berlin ; 27 , 12 ; 542-545
1977
4 Seiten, 3 Bilder, 14 Quellen
Article (Journal)
German
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