Mit der Bahnstrukturreform hat der Bund in der Verfassung eine Gewährleistung für den Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes übernommen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, stellt der Bund der Deutsche Bahn AG in erheblichem Umfang Mittel zur Verfügung. Darum hat der Bund im Herbst 1999 ein Investitionsprogramm unter anderem für den Ausbau der Schienenwege in den Jahren 1999 bis 2002 beschlossen. Ein Teil dieser Mittel fließt der DB Station und Service AG für den Neubau und Ausbau von Personenbahnhöfen zu. Dazu wurde mit dem Bund und der Deutsche Bahn AG ein Rahmenabkommen geschlossen. Kommerziell genutzte Anlagen sind nicht zuwendungsfähig. Ab 1998 wurde die Finanzierung auf eine Globalvereinbarung umgestellt. Weiterhin gibt es Vereinbarungen über Investitionen in behindertengerechte Anlagen und über die Beseitigung investiver Altlasten sowie eine Sammelvereinbarung für Maßnahmen zur Modernisierung beziehungsweise Sanierung von Personenbahnhöfen. Die Realisierung der Ausbauinvestitionen in Personenbahnhöfe wird auch in Zukunft vorrangiges Interesse des Bundes sein.
Finanzierung der Personenbahnhöfe mit Bundesmitteln
Financing passenger stations with federal funds
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 49 , 3 ; 169-173
2000
5 Seiten, 2 Tabellen, 9 Quellen
Article (Journal)
German
Personenbahnhöfe - Bahnsteighöhe
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