Die Eisenbahnstrukturreform hat der damit geschaffenen Deutschen Bahn AG Raum für unternehmerische Gestaltungsfreiheit eröffnet. Seitdem werden die Bahnhöfe der großen Städte von klassischen, ursprünglich ausschließlich der Abfertigung Reisender dienenden Empfangsgebäuden zu modernen Dienstleistungszentren ausgebaut. Das EBA (Eisenbahn-Bundesamt) als Aufsichtsbehörde und Genehmigungsbehörde über Eisenbahnbetriebsanlagen, über Anlagen, die nicht Eisenbahnbetriebsanlagen sind, sowie die jeweiligen Kommunen als Bauplanungsbehörde und Baugenehmigungsbehörde für nicht eisenbahnspezifische Anlagen sind in besonderem Maße mit grundsätzlichen Rechtsfragen bei Planung und Ausbau von gemischt genutzten Personenbahnhöfen befaßt. Für den Umbau von Bahnhöfen hört das EBA gemäß dem Gesetz eine Planungskommission an und überwacht die Umsetzung der Baumaßnahmen. Die Kommunen arbeiten an der nicht eisenbahnspezifischen Nutzung des Bahnhofs mit. EBA und die jeweilige Stadt können nur koordiniert handeln.
Planfeststellung von gemischt genutzten Personenbahnhöfen
Planning permission hearings for passenger train stations for diversified use
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 51 , 10 ; 644-652
2002
8 Seiten, 1 Bild, 2 Tabellen, 29 Quellen
Article (Journal)
German
Bahnhof , Eisenbahn , Gemeinde , Planung , Gesetz (Recht) , Stadt , Stadtplanung , Umbau , Verkehrsplanung , Aufsichtsbehörde
Planfeststellung von gemischt genutzten Personenbahnhöfen
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