Mit dem am1. Juli 2002 in Kraft getretenen Altfahrzeuggesetz hat Deutschland die Weichen für die zukünftige Altfahrzeugverwertung gestellt. Damit wurde die bereits bestehende EU-Altautorichtlinie umgesetzt, die hohe Anforderungen an die Rücknahme und Verwertung der Altfahrzeuge stellt. Betrachtungen zu den rechtlichen Grundlagen (EU- und bundesdeutsches Recht), zum Aufkommen an Altfahrzeugen und zur derzeitigen Entsorgungssituation, zur Finanzierung der Altautoverwertung und zu einem Stiftungskonzept. Für die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Wirtschaftsbeteiligten im Bereich der Altfahrzeugrücknahme gelten folgende zeitliche Etappen: 18.09.00 Beschluß des EU-Parlaments, 01.07.02 kostenlose Rücknahmepflicht von Neufahrzeugen, 21.04.02 Aufnahme in nationales Recht der EU-Staaten, 01.07.03 Verbot von Blei, Cadmium, Chrom und Quecksilber, 01.01.06 Verwertungsquote von 85 %, davon energetisch max. 5 %, 01.01.07 kostenlose Rücknahmepflicht von allen Fahrzeugen, 01.01.15 Verwertungsquote von 95 %, davon energetisch max. 10 %. Vorgestellt wird ein Modell für die Auszahlung von Fördermitteln. Empfohlen wird zur Finanzierung der Verwertung von Problemfraktionen aus dem Automobilbereich eine gemeinnützige Förderstiftung zu gründen. Mit Hilfe dieses Instruments kann konzenunabhängig und interesseneutral eine zügige Umsetzung anstehender neuer Rechtsvorschriften erreicht werden.
Finanzierung der SLF-Entsorgung aus Altfahrzeugen
Metall - Internationale Fachzeitschrift für Metallurgie ; 57 , 9 ; 542-544
2003
3 Seiten, 3 Bilder
Article (Journal)
German
Entsorgung von Altfahrzeugen und Rückgewinnung der Werkstoffe
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