Zur Reduzierung der Fluglärmeinwirkungen, ausgehend vom Flugbetrieb des Flughafens Köln/Bonn, wendet die Flughafen Köln/Bonn GmbH neben anderen Maßnahmen zur Lärmverringerung den passiven Schallschutz an. Anspruch auf die damit verbundenen Schallschutzmaßnahmen haben etwa 17 000 Häuser (Stand 2002) im Umfeld des Flughafens. Die Maßnahmen zum passiven Schallschutz sollen bewirken, dass in der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) beim Überflug eines Flugzeugs i. d. R. keine höheren Einzelschallpegel als 55 dB(A) im Inneren von Schlafräumen auftreten. Dies erfolgt durch Maßnahmen an allen erforderlichen Bauteilen, z. B. durch den Einbau von Schallschutzfenstern, Dämmung von Rollladenkästen, Dachschrägen oder Außenwänden sowie den Einbau motorisch betriebener schallgedämmter Lüfter. Im Rahmen der Qualitätssicherung der Flughafen Köln/ Bonn GmbH hatte die TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH die Aufgabe, anhand von Messungen in 16 geförderten Schlafräumen zu prüfen, ob die oben genannte Anforderung erfüllt wird. Die Räume Lagen in zwei Gebieten (K und S), die besonders stark vom Fluglärm betroffen sind. Die Räume befanden sich sowohl in Voll- wie auch in Dachgeschossen.
Schallpegelmessungen in Schlafräumen zur Nachtzeit in Fluglärmbelastungsgebieten und Überprüfung der Passiven Schallschutzmaßnahmen
Noise level measurements in sleeping rooms during night time in sites with aircraft noise annoyance and test of passiv noise abatement measures
Zeitschrift für Lärmbekämpfung ; 50 , 5 ; 153-155
2003
3 Seiten, 4 Bilder, 8 Quellen
Article (Journal)
German
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