Die PTB-Anforderungen (PTB-A) an Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte für die Zulassung zur innerstaatlichen Eichung entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Diese Anforderungen wurden von der Vollversammlung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für das Eichwesen 2005 verabschiedet und ersetzen die bisherigen PTB-A 18.11, Ausgabe März 2005. Die Zulassung wird von der PTB erteilt, wenn die Bauart der Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte den Anforderungen der Eichordnung (EO) einschließlich der Anlage 18 Abschnitt 11 (EO 18-11) sowie den nachstehenden Anforderungen entspricht. Die Bauart eines Geschwindigkeitsüberwachungsmessgerätes, die von diesen Anforderungen abweicht, wird zugelassen, wenn die gleiche Messsicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. In diesem Fall werden die Anforderungen an die Bauart bei der Zulassung festgelegt (§ 16 Abs. 3 der EO). Folgende Themen werden angesprochen: Begriffsbestimmungen; Funktionen, Anwendungsbereich und Zweck; allgemeine Anforderungen (Messwert, Zuordnung von Messwerten zu Fahrzeugen, Betriebsarten, Anbindung an Wechselverkehrszeichenanlagen, Dokumentation, Funktions- und Speicherprüfung, Software, Störfestigkeit, EMV, Klimabeständigkeit);Gebrauchsanweisung; besondere Anforderungen an Verkehrsradargeräte; Manipulationsschutz; besondere Anforderungen an Verkehrsradargeräte, Weg-Zeit-Messgeräte, Lichtschranken, Schwellen, Laserhandmessgeräte.
Messgeräte im Straßenverkehr - Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte
PTB-Anforderungen ; PTB-A 18.11
2006
15 Seiten, 1 Tabelle, 10 Quellen
Standard
German
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