Die Streitfrage, ob ein Unfallfahrer mit Licht gefahren ist, lässt sich nur bei Lampen mit Wolfram-Glühwendeln einwandfrei aus der Untersuchung der Fahrzeuglampen klären. Bei Gasentladungslampen kann der Schaltzustand noch ermittelt werden, wenn eine Leuchte gebrochen ist. Bei LED-Leuchten ist auch das nicht möglich. Bei ihnen kann man allenfalls den betreffenden Stromkreis am Unfallfahrzeug überprüfen - funktioniert dieser, so sollte auch die LED geleuchtet haben, da sie eine sehr hohe Lebensdauer aufweist. Bei Wolfram-Glühwendeln gibt es mehrere Indizien für ihren Betrieb zum Unfallzeitpunkt. Auf Erschütterung reagiert das kalte Metall mit Bruch und nur das heiße Metall mit Verformung. Man muss für das Erkennen von Verformungen mehrere Wendel desselben Typs und Herstellers gesehen haben. Auch charakteristische Werte für die nötigen Fahrzeuggeschwindigkeiten sind bekannt. Bricht die Lampe, so wird heißes Wolfram sofort oberflächlich oxidiert und es entstehen farbige Oxide. An der Gasentladungslampe (Xenonlampe) ist folgendes zu beobachten: Der nur erbsengroße Hohlraum zwischen den Wolframelektroden ist mit Edelgas und Spuren von Metallsalzen gefüllt. Im kalten Zustand schlagen sich deshalb kleine Metallperlen an den Elektroden und bräunliche Salze an der Innenwand nieder. Bricht die Lampe aber im heißen Zustand, so schlagen sich die Metallperlen an den Wänden statt an den Elektroden nieder oder der Metalldampf entweicht ganz, während die Wolframelektroden Oxidationsspuren (Anlauffarben) aufweisen.
Sicherung von Fahrzeuglampen zwecks Feststellung ihres Schaltzustandes nach Verkehrsunfällen
Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik ; 45 , 2 ; 51-53
2007
3 Seiten, 5 Bilder, 2 Quellen
Article (Journal)
German
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