Fußgängerunfälle stellen besonders hohe Anforderungen an den Unfall-Rekonstrukteur. Dies liegt auch daran, dass der menschliche Körper als Kollisionspartner sehr komplizierten kinematischen Bedingungen unterliegt. Besonders sind jedoch die Wahrnehmungsbedingungen in vielen Fällen, zumal bei Dunkelheit, deutlich komplexer als bei Kraftfahrzeugunfällen, da ein Fußgänger üblicherweise nicht beleuchtet ist und er weniger Sichtfläche aufweist als ein Kraftfahrzeug. Hinzu kommt, dass ein Konflikt mit Fußgängern weniger im Erwartungsbereich eines Kraftfahrers repräsentiert ist, da aufgrund der deutlich häufiger Annäherung von Fahrkanälen beziehungsweise Beinahekonflikten zwischen Kraftfahrzeugen deren Antizipationsniveau höher liegt als bei Fußgängerkonflikten. Eine im Konfliktfall infolge möglicher Defizite bei Erfahrung oder Erwartung notwendige Neustrukturierung der Sinnzuweisung von Sehinhalten führt zu längeren Verarbeitungszeiten als bei bekannten Sehinhalten und/oder erwarteten möglichen Ereigniseintritten. Dass die Erwartung ein wesentliches Einflusselement für eine schnelle und exakte Wahrnehmung ist, zeigten Versuche, bei denen in einem Umgebungsbereich nicht erwartete Dinge oder Ereignisse teils verspätet, teils aber gar nicht wahrgenommen wurden. Dies ist von besonderer Bedeutung bei der Untersuchung von Fußgängerunfällen. Einerseits ist die Fahrbahn nicht der übliche Bewegungsraum von Fußgängern, andererseits ist aber auch die zukünftige Bewegungsbahn und die Geschwindigkeit beziehungsweise die Zeit bis zum Erreichen eines möglichen Konfliktpuntes bei Fahrzeugen deutlich besser vorhersehbar und damit in die kurzfristige Erwartung zu übernehmen, als bei Fußgängern. Der in dem vorliegenden Artikel in seinen Grundzügen dargelegte komplexe Kognitionsprozess insbesondere bei Fußgängerunfällen kann erfahrungsgemäß in Gerichtsverhandlungen kaum angemessen alleine mit der Präsentation von Weg- und Zeitparametern und verbalen Beschreibungen adäquat beurteilungsrelevant präsentiert werden. Zur Präsentation von Unfallrekonstruktionen vor Gericht erscheint daher für die Darstellung komplexer zeitlicher und räumlicher Abläufe zur Verdeutlichung der Wahrnehmungsbedingungen eine Visualisierung mittels rechnergestützter 3D-Animation hilfreich. Ausdrücklich wird hier darauf hingewiesen, dass eine derartige Animation nur auf abgesicherten Berechnungen basieren darf und dass der sugestive Animationscharakter unter juristischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen ist.


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    Title :

    Kognitionspsychologische Aspekte bei Fußgängerunfällen und Präsentation im Prozess


    Additional title:

    Cognitive psychological aspects of pedestrian accidents and presentation in court


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2009


    Size :

    5 Seiten, 5 Bilder, 10 Quellen



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German