In der Arbeit werden nur die Fragen behandelt, die sich mit der Haftung der EVUs bei Gefährdung und Schädigung der Umwelt befassen. Ausgehend von der Delikthaftung der EVUs nach Prg 823 (Paragraph) des BGB werden die Fragen der Verkehrssicherungspflicht, wie Besteigen von Freileitungsmasten, besprochen. Der Begriff des Verpflichteten nach Prg 823 wird genau untersucht. Bei juristischen Personen kann nur die Organisation und damit eine Einzelperson oder ein Kreis natürlicher Personen schuldig sein. Die Tatbestände der Schuld und der Straffreiheit werden erläutert. Ferner wird die Gefährdungshaftung nach dem HPflG (Haftpflichtgesetz) behandelt. Dabei werden die Grenzen für den Haftungsausschluß und den Haftungsausschluß nach Prg 4 des HPflG sowie die Haftungsgrenzen beschrieben. Nach der Darstellung der Grundlagen bei der strafrechtlichen Haftung und der Änderungen gemäß Prg 325a des StGb (Strafgesetzbuches), wird die Unternehmensverantwortlichkeit erklärt. Hierbei werden der Grundsatz der Organhaftung und die Delegation von Verantwortlichkeit nach Prg 14 Abs. 2 des StGB herausgearbeitet. Die einzelnen Gesichtspunkte werden ausführlich beschrieben.
Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortlichkeit in der Energieübertragung und Energieverteilung
Liability under civil law and responsibility under criminal law at the transmission and distribution of electric energy
1996
12 Seiten
Conference paper
German
British Library Conference Proceedings | 1996
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GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2020
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IuD Bahn | 1996
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