Neue Fahrzeugentwicklungen können zu Konzepten führen, die oftmals nicht gemäß den einschlägigen Vorschriften beurteilt werden können. Somit stellt sich für den Kraftfahrzeugsachverständigen die Aufgabe festzustellen, ob von einem neuartigen Fahrzeugkonzept keine höheren Betriebsgefahren oder gar Gefährdungen ausgehen, als dies nach dem Stand der Technik möglich wäre, und ob die Zielsetzungen der einschlägigen Vorschriften erfüllt werden müssen, um sicherzustellen, daß die Zielsetzungen der bestehenden Vorschriften erfüllt werden können. Das erste Beispiel behandelt ein Einspurfahrzeug mit ausfahrbaren Stützrollen. Neben den neuartigen Anforderungen, die auf den Fahrzeugführer zukommen, wurden hier neuartige Konstruktionskonzepte angewandt, die zwar mit den gängigen Richtlinien nicht geprüft werden können, die aber - nach sorgfältiger Prüfung - der Zielsetzung der einschlägigen Vorschriften gerecht werden. Die anderen behandelten Konzepte sind: Kraftrad mit Beiwagen, wobei das Kraftrad schwenkbar ist, Kraftrad und Beiwagen schwenkbar; symmetrisch schwenkbares Dreirad; motorisiertes Rollerbrett. Die Auswahl der vorgestellten Fahrzeuge zeigt, unter welchen Gesichtspunkten neuartige Fahrzeugkonzepte den Zielsetzungen der bestehenden Vorschriften entsprechen können. Der Sachverständige muß auf mögliche Abweichungen von den gültigen Vorschriften verweisen.
Zulassungsverfahren für neuartige Kraftradkonzepte
1993
14 Seiten, 7 Bilder
Conference paper
German
Zulassungsverfahren fuer neuartige Kraftradkonzepte
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