Weder die Störfallverordnung noch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) differenzieren zwischen Altanlagen und Neuanlagen für Flüssiggaslagerung. Altanlagen werden auf Grund der Technischen Regeln Druckbehälter (TRB) 801 saniert. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand ist eine Sanierung nicht sinnvoll, was einen Widerruf der Betriebserlaubnis gemäß BImSchG nach sich ziehen kann. Grundlage für Planung, Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Flüssiggasanlagen sind das BImSchG und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften, das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) mit Druckbehälterverordnung (DruckbehV) und TRB 801 sowie die Landesbauordnungen (LBO). Eine bundesweite Regelung steht noch aus. Die Sicherheitsbestimmungen für Anlagen unterscheiden sich in der Anlagengröße: Bis 3 Tonnen Gas, keine Vorgabe nach Störfallverordnung, von 3 Tonnen bis 30 Tonnen, vereinfachtes Verfahren nach BImSchG. Über 30 Tonnen 'förmliches Verfahren' nach Paragraph 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Über 200 Tonnen ist eine Sicherheitsanalyse nach Paragraph 7 Störfallverordnung notwendig. Sind Anlagen unterhalb der vorgenannten Grenzwerte vorhanden und stehen sie in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang, gelten sie als eine Anlage mit entsprechender Gesamtmenge. Bei wesentlichen Änderungen einer Altanlage ist eine Änderungsgenehmigung erforderlich. Ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt, stellt die Genehmigungsbehörde fest. Genehmigungsverfahren dauern im Schnitt ohne öffentliche Anhörung etwa 3 Monate, mit öffentlicher Anhörung etwa 7 Monate. Der Anlagenbetreiber muß nachweisen, daß die Forderungen der Störfallverordnung, rechtliche Belange des Arbeitsschutzes sowie allgemeine öffentliche Vorschriften eingehalten werden. Für die Genehmigung sind umfangreiche Antragsunterlagen erforderlich wie Anlagenbeschreibung, Verfahrensbeschreibung, Bauantrag, Erlaubnisantrag für Füllanlagen nach Druckbehälterrichtlinien, Alarm- und Gefahrenabwehrplan. Baugruppen werden teils werkseitig vorgefertigt und geprüft vor Ort nur noch montiert. Die Anlagen sind überwachungsbedürftig. Prüfung der Anlage und Schulung der Mitarbeiter sind zu dokumentieren.
Planung, Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Flüssiggaslageranlagen
TÜ Technische Überwachung, Düsseldorf ; 37 , 6 ; 23-30
1996
8 Seiten, 7 Bilder, 9 Quellen
Article (Journal)
German
Errichtung von Offshore Windparks – Vom derzeitigen Wissensstand über Forschung und Genehmigung
HENRY – Federal Waterways Engineering and Research Institute (BAW) | 2015
|Errichtung, Betrieb und Rückbau von Luftkabelanlagen
Tema Archive | 1998
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