Verkehrsprojekte greifen regelmäßig in vorhandene Situationen ein und berühren stets bestehende Rechtsverhältnisse. Es ist die Aufgabe der Planfeststellung zur umfassenden Problembewältigung alle durch das jeweilige Projekt berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Projektträger und anderen Behörden sowie dem Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Das Planfeststellungsverfahren ist im Gegensatz zum Raumordnungsverfahren und der Linienbestimmung das eigentliche verwaltungsbehördliche Verfahren, in dem über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden wird. Die UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) ist ein unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens. Die Erstellung der Unterlagen beschränkt sich, wenn die UVP ordnungsgemäß im RoV (Raumordnungsverfahren) durchgeführt wurde, auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Projekts. Ferner ist die Eingriffsregelung über das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit den Ländernaturschutzgesetzen bei ausgleichspflichtigen Eingriffen in Natur und Landschaft gesetzlich vorgeschrieben. Über Art und Umfang des Ausgleichs wird mit den zuständigen Naturschutzbehörden der Länder das Benehmen, in einigen Ländern das Einvernehmen hergestellt. Darüber wird jedoch erst in der Planfeststellung entschieden. Der Autor erläutert Planfeststellung und Plangenehmigung, die UVP im Planfeststellungsverfahren, UVP und Eingriffregelung, die Prüfung der Verträglichkeit in Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebieten sowie den landschaftspflegerischen Begleitplan.
Das Planfeststellungsverfahren mit integrierter UVP bzw. landschaftspflegerischer Begleitplanung (LBP)
1999
16 Seiten
Article/Chapter (Book)
German
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bau der Wehebachtalsperre
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