Auf dem Gelände eines Tanklagers kommt es beim Entladen eines mit 40 000 l schwerem Heizöl beladenen Tank-Kesselwagen (TKW) zu einem folgenschweren Zwischenfall. Weil das Dampfrohrsystem im Inneren des Kesselwagens nicht mineralölbeständig ist, dringt Öl durch eine undichte Flanschdichtung ins Rohrsystem. dabei tritt Wasserdampf aus und drückt die Flüssigladung schlagartig aus der Domöffnung des Kesselwagens. Etwa 32 00 l Öl verteilen sich über das Gelände des Tanklagers und sickern ins Erdreich. Das BGH verneint ein vorwerfbares Fehlverhalten des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) und hat entschieden, dass das EVU nicht für den technischen Defekt am Dampfrohrsystem des Tank-Kesselwagens verantwortlich ist, sondern lediglich dafür, dass der TKW von der Übernahmestation an der Grenze bis in das private Anschlussgleis sicher überführt wird. Allein die Eigentümerin des Kesselwagens und der Empfänger hätten für die gefahrlose Entladung sorgen müssen. Der Beitrag schildert den Vorfall und die zugehörige Rechtslage im Detail.
Ein juristischer Kessel Bunte
Was Einsteller, Halter, Mieter, Betreiber und Beförderer zu beachten haben
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 55 , 24 ; 12
2001-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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