In der betrieblichen Praxis scheint die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsvertrages fast ebenso häufig stattzufinden wie die Kündigung, was angesichts der wenig anspruchsvollen formellen Bedingungen, die an eine einvernehmliche Vertragsaufhebung geknüpft sind, kaum verwundert: Ein Auflösungsvertrag ist schnell formuliert und abgeschlossen. Neben dem konventionellen Aufhebungsvertrag gibt es auch die Möglichkeit zu einem so genannten Abwicklungsvertrag. Im Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen und die Vor- bzw. Nachteile der beiden Vertragsformen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber untersucht und einander gegenübergestellt.
Ein kleiner Unterschied?
Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag
Arbeit und Arbeitsrecht ; 56 , 4 ; 148-150, 152-154
2001-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
British Library Online Contents | 2009
SLUB | 1989
|Umfeldanalyse macht den Unterschied
DataCite | 2021
|Das Fügeverfahren macht den Unterschied
Online Contents | 2009
Der feine Unterschied - Elring - Zuliefererportrait
Automotive engineering | 1988
|