Die Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen wird von der Finanzverwaltung und der Literatur kontrovers diskutiert. Der Beitrag zeigt, dass handels- und steuerrechtlich eine vollständige Passivierung der zusätzlichen Kosten bereits zu Beginn der Altersteilzeit geboten ist. Das Gleiche gilt für die Bilanzierung von künftigen potenziellen Arbeitsteilverhältnissen aufgrund von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Bilanzierung von einzelvertraglichen oder durch Betriebsvereinbarung vereinbarten sowie von tarifvertraglichen Altersteilzeitverhältnissen
Der Betrieb ; 54 , 41 ; 2157-2161
2001-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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