Umweltrelevante Sachverhalte im weitesten Sinne können sich als wertmindernd für einen Standort niederschlagen: zum Beispiel in Form von Schadstoffbelastungen des Bodens, der Bausubstanz, aber auch in Form öffentlich-rechtlicher Forderungen oder zivilrechtlicher Ansprüche Dritter. Die Bandbreite möglicher kontaminationsbedingter Mängel reicht von der grundstücksbürtigen Stoffemission, die eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit darstellen kann, bis hin zu tolerierbaren Stoffgehalten, die jedoch investitionshindernde oder nutzungsbeschränkende Folgen haben können. Hieraus ergibt sich die Konsequenz, dass Flächen in ihrem Zustand den derzeit geltenden rechtlichen Normen entsprechen sollten. Dabei sind Aufwendungen, die einen gesetzeskonformen Zustand herbeizuführen geeignet sind, zu berücksichtigen, monetarisierend zu ermitteln und vom Verkehrswert abzusetzen. Die umweltfachliche Wertermittlung führt zu einer Quantifizierung der Boden- und der Bauwertminderung. Eine praktische Vorgehensweise unter Anwendung eines proaktiven Dialog-Untersuchungskonzeptes wird anhand eines Fallbeispiels aufgezeigt.
Monetarisierung von umweltrelevanten Sachverhalten bei der Verkehrswertermittlung eines aktiven Produktionsstandortes - ein Praxisfall
Altlasten-Spektrum ; 11 , 4 ; 165-172, 174
2002-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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