Die neue Technische Regel brennbare Flüssigkeiten TRbF 20 beschreibt umfassend und abschließend die Anforderungen an Läger für brennbare Flüssigkeiten aller Gefahrklassen, die in den Geltungsbereich der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) fallen. Sie löst die bisherige TRbF 110 und TRbF 210 ab und wurde ergänzt durch alle Anforderungen, die in den bisherigen TRbF der Reihen 100 und 200 für Läger genannt sind. Zusätzlich wurde die TRbF 20 durch mehrere Anhänge ergänzt, in denen mehrere bisherige Empfehlungen des Deutschen Ausschusses brennbarer Flüssigkeiten (DAbF) und Ausnahmeempfehlungen aufgenommen wurden. Ein wesentlicher Teil der TRbF 20 befasst sich mit der Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen und den zugehörigen Schutzmaßnahmen. Dieser Teil, als Nummer 8 in TRbF 20 aufgenommen, ist nicht einfach nur aus den bisherigen Technischen Regeln übernommen worden. Vielmehr wurden die Festlegungen kritisch diskutiert und dem heutigen Stand der Technik angepasst. Im Beitrag werden die wesentlichen Änderungen zur Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vorgestellt.
Neue Festlegungen zum Explosionsschutz in der TRbF 20
Technische Überwachung ; 43 , 4 ; 19-25
2002-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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Methodische Grundlagen und Festlegungen zum Untersuchungsgegenstand
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