Werden Zugfahrten in gesperrten Gleisen eingelassen, handelt es sich um die Durchführung von Sperrfahrten. Im Beitrag werden die ab 15.06.2003 gültigen Regeln vorgestellt, die bei der Durchführung von Sperrfahrten aus Sicht eines Fahrdienstleiters und Triebfahrzeugführers zu beachten sind. Auch diese Regeln wurden harmonisiert, d.h. zwischen dem Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn und dem ehemaligen Bereich der Deutschen Bundesbahn bestehen für die Anwenderinnen und Anwender keinerlei Regelungsunterschiede mehr. Außerdem wird auf neue, aber auch auf bisher gültige Regeln eingegangen, die im Rahmen der Harmonisierung unverändert blieben und infolgedessen mit gleichem Inhalt übernommen wurden.
Sperrfahrten durchführen
Bekanntgabe 1 zur Konzernrichtlinie 408
Deine Bahn ; 31 , 6 ; 348-355
2003-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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