Die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes hängt entscheidend von der Wirksamkeit der Bremseinrichtung der Fahrzeuge ab. Deswegen ist in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung nicht nur der grundsätzliche Aufbau der Bremseinrichtung festgelegt, sondern auch die regelmäßige Überprüfung ihrer Wirksamkeit im Betrieb vorgeschrieben. Die im Beitrag ausführlich vorgestellte Richtlinie 915 01 "Bremsen im Betrieb bedienen, prüfen und warten" regelt im Einzelnen, wie, wann und von wem Bremsproben durchgeführt werden müssen.


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    Title :

    Durchführen von Bremsproben


    Subtitle :

    Bremsen im Betrieb bedienen, prüfen und warten


    Contributors:
    Simon, Jani (author)

    Published in:

    Deine Bahn ; 32 , 3 ; 173-180


    Publication date :

    2004-01-01


    Size :

    8 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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