Die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes hängt entscheidend von der Wirksamkeit der Bremseinrichtung der Fahrzeuge ab. Deswegen ist in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung nicht nur der grundsätzliche Aufbau der Bremseinrichtung festgelegt, sondern auch die regelmäßige Überprüfung ihrer Wirksamkeit im Betrieb vorgeschrieben. Die im Beitrag ausführlich vorgestellte Richtlinie 915 01 "Bremsen im Betrieb bedienen, prüfen und warten" regelt im Einzelnen, wie, wann und von wem Bremsproben durchgeführt werden müssen.
Durchführen von Bremsproben
Bremsen im Betrieb bedienen, prüfen und warten
Deine Bahn ; 32 , 3 ; 173-180
2004-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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