Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz II-Gesetz) hat die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen zum 01.04.2003 grundlegend geändert. Unter anderem wurde die maßgebliche Geringverdienergrenze von 325 Euro auf 400 Euro angehoben und die Bundesknappschaft als neue bundeseinheitliche Einzugsstelle eingerichtet. Der Beitrag gibt mit Beispielen einen Überblick über die maßgeblichen Änderungen unter den Stichworten Wochenarbeitszeitgrenze entfällt, Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen, pauschale Beiträge, Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit und Übergangsfälle.
Neue versicherungsrechtliche Maßgaben
Mini-Job
Arbeit und Arbeitsrecht ; 58 , 4 ; 42, 44-45
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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