Am Beispiel eines Falles wird der Begriff der Dienstkleidung erläutert und zum Begriff der Berufskleidung abgegrenzt. Dienstkleidung dient der besonderen Kenntlichmachung während der Arbeit (in diesem Fall Pflegepersonal bei Caritas). Diese Funktion kann durch das Tragen einer Uniform, aber auch durch ein einheitliches Kleidungsstück, z.B. eine Mütze, ein Halstuch oder eine Krawatte, erfüllt werden. Da die Kleidung nicht zu Hause getragen werden darf, ist die zu behandeln, als stünde sie im Eigentum des Arbeitgebers. Arbeits- und Berufskleidung werden durch Vergütung abgegolten. Bei der Dienstkleidung obliegen die mit der Dienstkleidung verbundenen Aufwendungen dem Arbeitsnehmer. Er kann jedoch seinen individuellen Vorstellungen folgen und deren Material und Farben bestimmen.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Begriff der Dienstkleidung


    Published in:

    Der Betrieb ; 56 , 37 ; 2013-2014


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Dienstkleidung von externem Anbieter

    Renda, Marku | IuD Bahn | 2006


    Begriff

    Verband Der Kunstfreunde In Den Ländern Am Rhein | DataCite | 1912


    Begriff

    Mauthner, Fritz | DataCite | 1911


    Vom Begriff: Strassenklinker

    Engineering Index Backfile | 1932