Am Beispiel eines Falles wird der Begriff der Dienstkleidung erläutert und zum Begriff der Berufskleidung abgegrenzt. Dienstkleidung dient der besonderen Kenntlichmachung während der Arbeit (in diesem Fall Pflegepersonal bei Caritas). Diese Funktion kann durch das Tragen einer Uniform, aber auch durch ein einheitliches Kleidungsstück, z.B. eine Mütze, ein Halstuch oder eine Krawatte, erfüllt werden. Da die Kleidung nicht zu Hause getragen werden darf, ist die zu behandeln, als stünde sie im Eigentum des Arbeitgebers. Arbeits- und Berufskleidung werden durch Vergütung abgegolten. Bei der Dienstkleidung obliegen die mit der Dienstkleidung verbundenen Aufwendungen dem Arbeitsnehmer. Er kann jedoch seinen individuellen Vorstellungen folgen und deren Material und Farben bestimmen.
Begriff der Dienstkleidung
Der Betrieb ; 56 , 37 ; 2013-2014
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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PRAXIS - Dienstkleidung von externem Anbieter
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