Nicht selten gehen einem Unternehmenskauf Rationalisierungsmaßnahmen voraus, die Entlassungen von Mitarbeitern zur Folge haben. Die Pflicht des Arbeitgebers bzw. des Unternehmenskäufer zur Erstattung von Arbeitslosengeld an das Arbeitsamt wird näher erläutert (je nachdem, ob es sich nur um den Kauf von Anteilen, also um ein "Share Deal" oder um ein "Asset Deal" handelt). Empfohlen wird, dass beim Unternehmenskauf der Erwerber im Rahmen einer sorgfältigen Prüfung die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen älterer Arbeitnehmer aufklärt und jede Mitwirkung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterlässt. Der Veräußerer soll den Erwerber bei Entlassungsmaßnahmen besser einbinden, wenn Erstattungspflichten den Erwerber treffen sollten. Beide Parteien sollten Regelungen über die Tragung von Erstattungspflichten nach § 147a SGB III vorsehen, für den Fall, das diese nicht abgewendet werden können.
Erstattung des Arbeitslosengelds beim Unternehmenskauf
Der Betrieb ; 56 , 38 ; 2065-2066
2003-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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