Bei anglo-amerikanisch geprägten Unternehmensveräußerungen wird häufig eine das Unternehmen bewertenden Bilanz, die zu einem bestimmten Stichtag - gewöhnlich dem Zeitpunkt des Vertragsvollzugs ("closing") - erstellt werden soll, zur Grundlage des Kaufpreises gemacht. Entstehen bei dieser Bewertung Uneinigkeiten, so übertragen die Parteien die Entscheidung oftmals einem Schiedsgutachter. Dessen Gutachten ist rechtsdogmatisch als Leistungsbestimmung einzuordnen und wirkt auf den Zeitpunkt des Vertragsvollzugs zurück, was unter anderem zur Folge hat, dass der gutachterlich festgestellte Kaufpreis ab diesem Zeitpunkt zu verzinsen ist.
Preisfeststellung durch Schiedsgutachten beim Unternehmenskauf
Der Betrieb ; 62 , 1/2 ; 44-52
2009-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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