Seit dem 1.1.2004 sieht der neue § 1a Kündigungsschutzgesetz einen gesetzlichen Abfindungsanspruch vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer auf die Abfindungsmöglichkeit hinweist und der Arbeitnehmer seinerseits die Frist, während derer er gegen die Kündigung klagen kann, ungenutzt verstreichen lässt. Der Beitrag erläutert unter anderem die Berechnung der Abfindungshöhe und die Auswirkungen einer Rücknahme oder einer nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage. Probleme ergeben sich auch, wenn der Arbeitgeber die vorgeschriebene Form nicht einhält oder eine geringere als die gesetzlich vorgesehene Abfindung anbietet.
Der gesetzliche Abfindungsanspruch in der betrieblichen Praxi
Der Betrieb ; 56 , 40 ; 2174-2177
2003-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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