Am 12.12.2004 tritt die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 - 09 "Züge fahren und Rangieren" mit neuen Regeln und vielen Änderungen in Kraft. Wichtige Abschnitte in den einzelnen Modulen werden vorgestellt und näher erläutert. Dazu gehört z.B., dass betriebliche Unterlagen zusätzliche oder abweichende Regelungen enthalten können, dass LZB-Kennzeichen auch in Bahnhöfen vorkommen können und dass LZB-CIR-Elke neue Regeln für die Räumungsprüfung erfordert. Der Beitrag wird in I0444071 fortgesetzt.
Die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 - 09
Deine Bahn ; 32 , 11 ; 680-687
2004-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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