Technische Mitarbeiter von Unternehmen können ebenso wie Vorstände oder Geschäftsführer für Schäden persönlich haftbar gemacht werden, die durch Verletzungen von Informationssicherheit und Datenschutzvorschriften entstehen. Administratoren müssen hier besondere und nachvollziehbare Sorgfalt an den Tag legen, da sowohl Aktivitäten als auch Unterlassungen oder Duldungen zu Pflichtverletzungen oder Straftatbeständen führen können. Darüber hinaus zählen Administratoren zu den besonderen Vertrauenspersonen, an welche verschärfte Maßstäbe angelegt werden. Im Beitrag werden einige wichtige Bereiche wie Datensicherheit, Datenkontrolle, Verschlüsselung hinsichtlich möglicher Risikopotenziale beleuchtet.
Auch Administratoren haften
Verantwortung für IT-Sicherheit
LANline ; Spezial II ; 6, 8,10
2004-01-01
805 pages
Article (Journal)
German
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