Das neue Cotif 1999 wird vermutlich zum Mai 2006 in Kraft treten, wenn nach 25 Staaten noch weitere zwei Staaten der 42 beteiligten Staaten bis dahin die Ratifizierungsurkunde bei der OTIF hinterlegen. Die bisherigen rechtlichen Unterschiede zwischen privaten und bahneigenen Güterwagen werden aufgehoben und die Privatgüterwagen-Ordnung RIP verschwindet aus dem Cotif. An Stelle des bisherigen Einstellungsvertrages tritt ein Verwendungsvertrag, für den ein multilaterales Vertragswerk mit einheitlichen Mindeststandards, der Allgemeine Verwendungsvertrag (AVV) erarbeitet wird. Der Beitrag erläutert die Veränderungen und analysiert die sich daraus ergebende Haftung des Wagenhalters.
Instandhalten statt haften
Neues Eisenbahnrecht Cotif 1999 bringt Wagenhaltern ein eher geringes Verschuldensrisiko
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 60 , 17 ; 11
2006-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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