Dem Arbeitgeber stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer durch eine Kündigung einseitig zu beenden. Diese sind die ordentliche Kündigung, die betriebsbedingte Kündigung, die Änderungskündigung, die verhaltensbedingte Kündigung nach entsprechender Abmahnung und die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung der Ausschlussfrist von zwei Wochen.. Das jeweilige Verfahren hängt z.T. auch von der Betriebsgröße ab.
Die einzelnen Kündigungsarten
Ein Überblick über die diversen Möglichkeiten des Arbeitgebers, sich einseitig loszusagen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 26 , 7 ; 395-399
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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