Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gibt den "Organisationserlass zur Wahrnehmung der Aufgaben nach den Eisenbahn-Interoperabilitätsrichtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Eisenbahn-Cert - Benannte Stelle Interoperabilität beim Eisenbahn-Bundesamt (EBC)" bekannt. Darin werden die rechtlichen Grundlagen beschrieben, die Aufgaben der genannten Organisationsstellen definiert und die Art der Zusammenarbeit von Eisenbahn-Cert (EBC) mit assoziierten Partnern und anderen Sachverständigen und Institutionen kurz erläutert. Der Organisationserlass tritt am 31.03.2006 in Kraft und ersetzt die Fassung vom 1. Juni 1999.
Organisationserlass zur Wahrnehmung der Aufgaben nach den Eisenbahn-Interoperabilitätsrichtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Eisenbahn-Cert, Benannte Stelle Interoperabilität beim Eisenbahn-Bundesamt (EBC)
Nr. 80
Verkehrsblatt ; 60 , 9 ; 462-463
2006-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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