Im November 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für verfassungswidrig erklärt, doch bleibt sie noch bis Ende 2008 anwendbar, wenn der Gesetzgeber sie nicht früher ersetzt. Die vollständige Abschaffung dieser Steuerarten ist politisch ebenso wenig zu erwarten wie ein Übergang zur so genannten Nachlasssteuer, die sich nicht nach den persönlichen Verhältnissen des Erben richtet, sondern pauschal auf den gesamten Nachlass erhoben wird. Obwohl die Erbschaftsteuer zurzeit nur vorläufig festgesetzt wird, darf die Neuregelung rückwirkend nur zum Vorteil der Steuerpflichtigen angewendet werden.
Unsicherheiten und Unklarheiten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der Betrieb ; 60 , 21 ; 1155-1158
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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