Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten, auf die Entgeltgestaltung Einfluss zu nehmen. Dabei ist erstmal die Wirkung von Tarifverträgen zu prüfen, die eine Sperrwirkung entfalten können, aber nicht immer unmittelbar wirksam sind. Die Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung, beim Leistungsentgelt sowie bei Ein- bzw. Umgruppierung und das Verfahren bei Streitigkeiten werden beschrieben. Dem Arbeitnehmer steht das Recht auf eine Eingruppierungsklage zu.
Mitbestimmen bei der Entgeltgestaltung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 28 , 6 ; 345-352
2007-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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