Seit Mitte 1960 gilt in den alten Bundesländern ein generelles Verbot für Busanhänger zur Personenbeförderung, Ausnahmegenehmigungen erlaubten danach noch zeitlich auslaufende Anhängereinsätze. In der DDR gab es dieses Verbot nicht, als Folge der deutschen Einheit galt es ab 1990 dann auch in den neuen Bundesländern. Seit 2003 werden per Ausnahmegenehmigung wieder Anhängerzüge im deutschen ÖPNV eingesetzt (Firma Behrendt in Kloster Lehnin, Wolfsburger Verkehrs GmbH, Reutlinger Verkehrs-Betriebe und aktuell Firma Rübenacker in Altensteig). Die ersten Fahrzeuge kamen von Hess in der Schweiz, die Midi-Trains und Maxi-Trains von Rübenacker wurden von Göppel in Augsburg gebaut. Für Anhängerzüge sprechen die den tageszeitlich schwankenden Fahrgastzahlen anpassbaren Fahrzeugkapazitäten, Einsparung beim Kraftstoffverbrauch im Solobetrieb, Einsparung von Personalkosten gegenüber dichterem Einzelbuseinsatz und geringerer Beschaffungsaufwand durch teilbare Neukäufe.
Comeback eines alten Bekannten
Sechs Busanhängerzüge für die Firma Rübenacker
Nahverkehrs-praxi ; 55 , 9 ; 28-30
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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