Seit Mitte 1960 gilt in den alten Bundesländern ein generelles Verbot für Busanhänger zur Personenbeförderung, Ausnahmegenehmigungen erlaubten danach noch zeitlich auslaufende Anhängereinsätze. In der DDR gab es dieses Verbot nicht, als Folge der deutschen Einheit galt es ab 1990 dann auch in den neuen Bundesländern. Seit 2003 werden per Ausnahmegenehmigung wieder Anhängerzüge im deutschen ÖPNV eingesetzt (Firma Behrendt in Kloster Lehnin, Wolfsburger Verkehrs GmbH, Reutlinger Verkehrs-Betriebe und aktuell Firma Rübenacker in Altensteig). Die ersten Fahrzeuge kamen von Hess in der Schweiz, die Midi-Trains und Maxi-Trains von Rübenacker wurden von Göppel in Augsburg gebaut. Für Anhängerzüge sprechen die den tageszeitlich schwankenden Fahrgastzahlen anpassbaren Fahrzeugkapazitäten, Einsparung beim Kraftstoffverbrauch im Solobetrieb, Einsparung von Personalkosten gegenüber dichterem Einzelbuseinsatz und geringerer Beschaffungsaufwand durch teilbare Neukäufe.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Comeback eines alten Bekannten


    Untertitel :

    Sechs Busanhängerzüge für die Firma Rübenacker



    Erschienen in:

    Nahverkehrs-praxi ; 55 , 9 ; 28-30


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2007


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Concrete's comeback

    Balcombe, M. | Tema Archiv | 1989



    CARGO COMEBACK

    Online Contents | 2010


    Comeback der Brennstoffzelle

    Roeder,S. / Mercedes-Benz,Stuttgart,DE / Daimler,Stuttgart,DE et al. | Kraftfahrwesen | 2009