Ab einer bestimmten Beschäftigungszahl sind Unternehmen verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen (bei 21-50 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter, bei 51-120 zwei, bei 121-200 drei, bei 201-2000 für je 100 weitere Beschäftigte einen weiteren Sicherheitsbeauftragten). Sicherheitsbeauftragten sind ehrenamtlich tätig. Obwohl keine speziellen Vorgaben für die Eignung von Sicherheitsbeauftragten vorgegeben sind, sind bestimmte Kriterien bei der Auswahl von zukünftigen Sicherheitsbeauftragten zu berücksichtigen. Anforderungskriterien sind z. B. Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Akzeptanz und Vertrauen bei den Kollegen, Interesse an Fragen der Sicherheit und Gesundheit, offenes Auge für Unfallgefahren und für Gesundheitsschutz, Berufserfahrung und Vorbild für andere und Überzeugungsfähigkeit. Im Beitrag werden u. a. die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten beschrieben.
Sicherheitsbeauftragte
Partner für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb
EUKDialog ; 4 ; 2-4
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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