Die genannten Personenkreise sind wichtige Faktoren bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankenheiten sowie allgemein bei Gewährleistung von Arbeits- und Gesundheitheitsschutz im Unternehmen. Die Unterstützung dieser Personen durch den Betriebsrat und das gesetzlich geregelte Zusammenwirken dieser Institution mit Betriebsrat sind für Arbeit des Betriebsratsgremiums wichtig. Bei aktiver Nutzung der Rechte kann er Unternehmen, insbesondere aber Wohlergehen der Arbeitnehmer nützen, er kann aktiven Gesundheitsschutz voranbringen. Aufsichtspersonen sind nach § 18 SGB VII Angestellte des Unfallversicherungsträgers. Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit werden bestellt, sind nicht unternehmensfremd.


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    Title :

    Aufsichtspersonen, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - die Rolle des Betriebsrate


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 19 , 12 ; 664-668


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Fachkräfte für Arbeitssicherheit

    ARROW LINE | IuD Bahn | 1998



    Tätigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit untersucht

    Chr. Killinger GmbH Tübinger Straße 24 72762 Reutlingen | IuD Bahn | 2009


    Sicherheitsbeauftragte

    Bill, Dirk / Rützel, Christoph | IuD Bahn | 2007