Die genannten Personenkreise sind wichtige Faktoren bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankenheiten sowie allgemein bei Gewährleistung von Arbeits- und Gesundheitheitsschutz im Unternehmen. Die Unterstützung dieser Personen durch den Betriebsrat und das gesetzlich geregelte Zusammenwirken dieser Institution mit Betriebsrat sind für Arbeit des Betriebsratsgremiums wichtig. Bei aktiver Nutzung der Rechte kann er Unternehmen, insbesondere aber Wohlergehen der Arbeitnehmer nützen, er kann aktiven Gesundheitsschutz voranbringen. Aufsichtspersonen sind nach § 18 SGB VII Angestellte des Unfallversicherungsträgers. Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit werden bestellt, sind nicht unternehmensfremd.
Aufsichtspersonen, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - die Rolle des Betriebsrate
Arbeitsrecht im Betrieb ; 19 , 12 ; 664-668
1998-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Der Sicherheitsbeauftragte Helfer in Sachen Arbeitssicherheit
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