Wenn auf einer internationalen Verbindung ein Zug ausfällt, können den Fahrgästen unterschiedliche Ansprüche zustehen. So sieht zunächst das Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) in seinem Anhang, den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV), einen Schadenersatzanspruch vor. Weiterhin enthält auch eine neue EG-Verordnung, die Teil des 3. Eisenbahnpakets ist und Ende 2009 in Kraft treten soll, Entschädigungsregelungen für den Fall, dass Züge ausfallen oder verspätet verkehren. Der vorliegende Beitrag stellt diese Vorschriften im Einzelnen dar und geht auf verschiedene rechtliche Zweifelsfragen ein. Außerdem wird untersucht, vor welchem Gericht die jeweiligen Ansprüche im Streitfall geltend zu machen sind und wie sich das Nebeneinander von COTIF und EG-Recht auswirkt.
Der Ausfall eines Zuges im internationalen Zugverkehr
Transportrecht ; 32 , 6 ; 245-251
2009-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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