Arbeitnehmer haben gemäß Anhörungs- und Erörterungsrecht, § 82 BetrVG, das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten ihre eigene Position zum Ausdruck zu bringen oder wichtige Auskünfte zu erhalten. Zu diesem Zweck kann der Arbeitnehmer einen Betriebsrat, z. B. zu Gesprächen mit den Vorgesetzten hinzuziehen. Mit dem Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen sollte vorher festgelegt werden, in welchen Fällen ein Hinzuziehen des Betriebsrates rechtens ist. Der diesbezügliche Rahmen sollte möglichst weit gesteckt werden und die rechtlichen Konsequenzen bei Verstoß gegen die Betriebsvereinbarungen genau bezeichnet werden. Insbesondere bei Angelegenheiten, die den Arbeitsvertrag oder sonstige Themen rund um das Arbeitsverhältnis betreffen ist die Anwesenheit eines Betriebsrates bei diesbezüglichen Gesprächen mit dem Arbeitgeber anzuraten. Der Beitrag schildert, in welchen Fällen das Hinzuziehen eines Betriebsratsmitgliedes rechtens ist, was Betriebsräte in der Praxis beachten müssen und an einem Beispielfall, wie in der Betriebspraxis gehandelt wird.
Hinzuziehung des Betriebsrats bei Mitarbeitergesprächen
Wie geht das und was ist dabei zu beachten?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 30 , 5 ; 279-281
2009-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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