Im Beitrag wird auf das Risikomanagement von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) eingegangen, die im Rahmen der Einrichtung und Weiterentwicklung des Sicherheitsmanagementsystems nach Anhang III, Ziffer 2d der Richtlinie 2004/49/EG "Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit", Verfahren und Methoden für die Durchführung von Risikobewertungen anzuwenden und Maßnahmen zur Risikokontrolle durchzuführen haben. Es gilt, Gefährdungen bzw. Risiken zu identifizieren und Anforderungen zur Beherrschung sicherheitsrelevanter Schwachstellen in Systemen und Prozessen des Eisenbahnbetriebs zu definieren. Es wird außerdem die Zusammenarbeit bei der Durchführung von Maßnahmen zur Risikokontrolle zwischen EVU und anderen im Eisenbahnsystem tätigen Unternehmen erwartet.
Unternehmensrisiken und Risikobeherrschung
Sicherheit
Deine Bahn ; 40 , 7 ; 41-43
2012-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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