BAG, Urt. vom 22.3.1994 - 1 AZR 622/93: Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung hat nun das BAG entschieden, daß der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, einen bestreikten Betrieb soweit als möglich aufrecht zu erhalten, sondern diesen stillegen kann mit der Folge, daß die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis suspendiert werden und somit auch der Lohnanspruch arbeitswilliger Arbeitnehmer verlorengeht. Ebenfalls in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung wird eine Notdienstvereinbarung als nicht zu beanstanden erachtet, daß nur die genannten Arbeitnehmer während eines Streiks beschäftigt werden.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library


    Export, share and cite



    Title :

    Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im bestreikten Betrieb


    Contributors:

    Published in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 11 , 23 ; 1097-1099


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German