Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.7.1994 - 1 AZR 676/92: Die Zahlung einer Prämie an nichtstreikende Arbeitnehmer stellt eine unzulässige Maßregelung der streikenden Arbeitnehmer dar, und zwar auch dann, wenn die Prämie schon während des Arbeitskampfs zugesagt und ausbezahlt wurde. Die Prämienzahlung ist gegenüber den streikenden Arbeitnehmern eine Benachteiligung, die allein deswegen erfolgt, weil sie sich am Arbeitskampf beteiligt haben.
Zulässigkeit einer während des Arbeitskampfs gezahlten sog. Streikbruchprämie - Auslegung eines tariflichen Maßregelungsverbot
Betrieb ; 47 , 3 ; 148-150
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
Arbeitnehmer , Lohn , Arbeitgeber , Zulage , Streik , Prämie
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