Bei Betriebsänderungen oder -stilllegungen sieht das Betriebsverfassungsgesetz den Abschluss von Sozialplänen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vor. Daneben haben in letzter Zeit jedoch auch die Gewerkschaften "tarifliche Sozialpläne" gefordert und so den Druck auf die Arbeitgeber erhöht. Zwei Landesarbeitsgerichte haben dieses Vorgehen für zulässig erachtet. Demgegenüber halten die Verfasser dieses Beitrags die erhobenen Forderungen nach längeren Kündigungsfristen oder Abfindungszahlungen im Hinblick auf die grundgesetzlich gewährleistete Unternehmensautonomie dann nicht für erstreikbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer konkreten Betriebsänderung stehen.
Erstreikbarkeit von "tariflichen Sozialplänen"?
Zur Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen
Der Betrieb ; 57 , 41 ; 2214-2218
2004-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Mitbestimmung bei Sozialplänen
IuD Bahn | 1994
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|Die Ausgestaltung von Sozialplänen : eine rechtstatsächliche Untersuchung
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1976
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