Hohe Verantwortung in Arbeitszeitfragen. Starke Mitbestimmungspositionen. Zurückdrängung von Überstunden zugunsten Neueinstellungen, Verhinderung von Entlassungen durch Einführung Kurzarbeit. Neue Tarifverträge haben Arbeitszeitfragen an Betriebsparteien delegiert. Betriebsrat muß gesetzliche und tarifliche Vorgaben einhalten. Ab Juli 1994 neues Arbeitszeitgesetz, stellt sozialpolitischen Rückschritt dar. Tarifverträge haben Vorrang vor Gesetz, Gesetz stellt nur Höchstarbeitsgrenzen auf. Rechtsprechungsübersicht soll Betriebsrat Wegweiser der Handlungsmöglichkeiten bieten. Detailfragen mit Einzelgewerkschaft klären.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitszeitfragen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 2 ; 98-115
1995-01-01
18 pages
Article (Journal)
German
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