DS 046 148 - Ausbildungsanweisung und Prüfungsregelung für Lokführer - wurde neu herausgegeben. Voraussetzung des Bewerbers: Metall- oder E-Beruf; andere Bewerber müssen Vorschaltausbildung für technisches Grundverständnis absolvieren. 3 Ausbildungsgänge: Rangierlokführer/Streckenlokführer (nach Ausbildung Rangierlokführer)/Streckenlokführer (ohne vorherige Rangierlokführerausbildung). Angabe der verschiedenen Bausteine. Ausbildungsdauer abhängig vom Ausbildungsgang und Vorbildung. Die Prüfungsregelung ist Teil der Ausbildungsanweisung. Vergleiche mit "Vorläuferregelungen". Änderungen vor allem bei ex-DB. Einbindung von Fahrsimulatoren.


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    Title :

    Ausbildung und Prüfung für die Lokführer neu geregelt


    Subtitle :

    Drei Ausbildungsgänge zur Auswahl



    Published in:

    Deine Bahn ; 23 , 4 ; 231-233


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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