DS 046 148 - Ausbildungsanweisung und Prüfungsregelung für Lokführer - wurde neu herausgegeben. Voraussetzung des Bewerbers: Metall- oder E-Beruf; andere Bewerber müssen Vorschaltausbildung für technisches Grundverständnis absolvieren. 3 Ausbildungsgänge: Rangierlokführer/Streckenlokführer (nach Ausbildung Rangierlokführer)/Streckenlokführer (ohne vorherige Rangierlokführerausbildung). Angabe der verschiedenen Bausteine. Ausbildungsdauer abhängig vom Ausbildungsgang und Vorbildung. Die Prüfungsregelung ist Teil der Ausbildungsanweisung. Vergleiche mit "Vorläuferregelungen". Änderungen vor allem bei ex-DB. Einbindung von Fahrsimulatoren.
Ausbildung und Prüfung für die Lokführer neu geregelt
Drei Ausbildungsgänge zur Auswahl
Deine Bahn ; 23 , 4 ; 231-233
01.01.1995
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2007
SLUB | 2011
|IuD Bahn | 2012
|IuD Bahn | 2002
|Neues Fahrsimulationszentrum für Lokführer
IuD Bahn | 1997
|