DS 046 148 - Ausbildungsanweisung und Prüfungsregelung für Lokführer - wurde neu herausgegeben. Voraussetzung des Bewerbers: Metall- oder E-Beruf; andere Bewerber müssen Vorschaltausbildung für technisches Grundverständnis absolvieren. 3 Ausbildungsgänge: Rangierlokführer/Streckenlokführer (nach Ausbildung Rangierlokführer)/Streckenlokführer (ohne vorherige Rangierlokführerausbildung). Angabe der verschiedenen Bausteine. Ausbildungsdauer abhängig vom Ausbildungsgang und Vorbildung. Die Prüfungsregelung ist Teil der Ausbildungsanweisung. Vergleiche mit "Vorläuferregelungen". Änderungen vor allem bei ex-DB. Einbindung von Fahrsimulatoren.


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    Titel :

    Ausbildung und Prüfung für die Lokführer neu geregelt


    Untertitel :

    Drei Ausbildungsgänge zur Auswahl



    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 23 , 4 ; 231-233


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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