Betriebsratsmitglied verfügt nach § 37 BetrVG über einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von 3 Wochen zur Teilnahme an geeigneten Schulungsveranstaltungen. Zum anderen besteht ein Anspruch ohne Minderung des Entgelts auf Teilnahme an solchen Schulungsmaßnahmen, die für die Betriebsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln. Die Erforderlichkeit der Bildungsveranstaltung ist zu prüfen. Die entsprechenden Regelungen zur Entgeltzahlung und Kostenübernahme werden erläutert.
Bildungsurlaub für Betriebsratsmitglieder
Arbeit und Arbeitsrecht ; 50 , 4 ; 121-125
1995-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Lohn , Betriebliche Bildung , Kosten , Urlaub , Personalrat , Betriebsrat
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