Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Beschluss vom 04.06.2003 (7 ABR 42/02), dass die alleinige Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse des Sozial- und Sozialversicherungsrechtes ohne einen konkreten betriebsbezogenen Anlass nicht im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Auch wenn dem Urteil grundsätzlich zuzustimmen ist, wirft es die Frage auf, ob bei Schulungen des Betriebsrats künftig nicht Arbeitsrecht und notwendige Kenntnisse des Sozialrechts besser verzahnt werden müssten. Der Sachverhalt und wesentliche Begründungen des BAG werden beschrieben sowie analysiert.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder


    Subtitle :

    Urteilsbesprechung


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 24 ; 1053-1055


    Publication date :

    2003-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German