Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Beschluss vom 04.06.2003 (7 ABR 42/02), dass die alleinige Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse des Sozial- und Sozialversicherungsrechtes ohne einen konkreten betriebsbezogenen Anlass nicht im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Auch wenn dem Urteil grundsätzlich zuzustimmen ist, wirft es die Frage auf, ob bei Schulungen des Betriebsrats künftig nicht Arbeitsrecht und notwendige Kenntnisse des Sozialrechts besser verzahnt werden müssten. Der Sachverhalt und wesentliche Begründungen des BAG werden beschrieben sowie analysiert.
Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder
Urteilsbesprechung
Betrieb und Wirtschaft ; 57 , 24 ; 1053-1055
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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