Die als EG-Ratsbeschluß vorliegende Datenschutzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten nach der endgültigen Zustimmung durch das Europäische Parlament, ihre nationalen Datenschutzgesetze an die Vorgaben der Richtlinie anzupassen. Im Beitrag werden erste Konsequenzen und Veränderungszwänge für die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ausgeführt.
Datenschutz im Jahr 2000
Überlegungen zum "Gemeinsamen Standpunkt (EG) des Rates vom 20. Februar 1995"
Office Management ; 7-8 ; 63-65
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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