Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist nicht - wie oft behauptet - eine neue Behörde, sondern der verbliebene hoheitliche Teil von Bundesbahn und Reichsbahn. Das EBA ist nur einstufig organisiert und wird vom Bundesrechnungshof kontrolliert. Seine unternehmensneutralen Aufgaben beschränken sich auf Planfeststellung, technische Aufsicht, Betriebsgenehmigung, Betriebsaufsicht und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Trotz der Überwachungsfunktionen versteht sich das EBA als Dienstleister, der dazu beiträgt, das Vertrauen der Bevölkerung in das Eisenbahnsystem auch unter privater Regie zu erhalten.
Eisenbahn-Bundesamt ... Bremse oder Motor der Bahn?
Verkehrsmanager ; 1 , 4 ; 4-7, 9
1996-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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