Berufshelfer der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) helfen Arbeitnehmern, die infolge eines Unfalls oder einer Berufserkrankung ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, nicht ins "berufliche Abseits" zu kommen. Ziel: rechtzeitige und sachgerechte Wiedereingliederung. Drei Säulen des Rehabilitationsablaufs: Berufshilfe/medizinische/soziale Rehabilitation. Diese hat Vorrang vor Rente. Zuständigkeit der EUK, Zusammenarbeit mit Berufsfürsorgedienst der DBAG und Personalverantwortlichen. Berufshilfe wird von Amts wegen erbracht, kein Antrag des Versicherten notwendig. Beratung bereits am Krankenbett. Bisheriger Arbeitsplatz soll erhalten bleiben, ggf. mit behindertengerechter Anpassung oder anderer geeigneter Arbeitsplatz.
Die Berufshilfe der Eisenbahn-Unfallkasse
Rehabilitation vor Rente
EUK Dialog ; 2 ; 6-7
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Öffentliche Bekanntmachung der Eisenbahn-Unfallkasse
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