Berufshelfer der Eisenbahn-Unfallkasse (EUK) helfen Arbeitnehmern, die infolge eines Unfalls oder einer Berufserkrankung ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können, nicht ins "berufliche Abseits" zu kommen. Ziel: rechtzeitige und sachgerechte Wiedereingliederung. Drei Säulen des Rehabilitationsablaufs: Berufshilfe/medizinische/soziale Rehabilitation. Diese hat Vorrang vor Rente. Zuständigkeit der EUK, Zusammenarbeit mit Berufsfürsorgedienst der DBAG und Personalverantwortlichen. Berufshilfe wird von Amts wegen erbracht, kein Antrag des Versicherten notwendig. Beratung bereits am Krankenbett. Bisheriger Arbeitsplatz soll erhalten bleiben, ggf. mit behindertengerechter Anpassung oder anderer geeigneter Arbeitsplatz.


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    Titel :

    Die Berufshilfe der Eisenbahn-Unfallkasse


    Untertitel :

    Rehabilitation vor Rente


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    EUK Dialog ; 2 ; 6-7


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Die EUK - Eisenbahn Unfallkasse - als Partner des elektrotechnischen Dienstes bei der DB AG

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1996




    Eisenbahn

    Adler, Gerhard ;Kirsche, Hans-Joachim | SLUB | 1981